netzpolitik.org hat zum Wahlplakat-Remix aufgerufen. Die CDU hat aber auch schöne Vorlagen geliefert. Am besten gefällt mir bisher (ist nicht von mir):

Der Wettbewerb hat ziemlich viel Rummel hervorgerufen und es wurde sogar im ZDF Morgenmagazin darüber berichtet.
Irgendwie hatte ich von Anfang an erwartet, das es noch Diskussionen über die Veränderung von Wahlplakaten geben wird. Dies passierte auch prompt, allerdings nicht durch die CDU (die ist ja zum Glück noch tolerant gegenüber Verhuntzungen ala Stasi2.0, #zensursula und anderem, auch wenn viele allgemeine kolportierte Aussagen dies konterkarieren), sondern die Fotografin meldete sich zu Wort.
Etwas verwundert war ich über die Begründung:
Das Motiv sei nur für die CDU lizenziert und nicht für “Wettbewerbe” und “Diffamierung” freigegeben.
Udo Vetter hat sich ausführlich dazu geäußert und kommt zum Schluss:
Der erste diskussionsfähige Punkt ist, ob die Remixer überhaupt ein Werk der Fotografin verfremden. Sie nehmen nämlich nicht nur das Foto, sondern das im Auftrag der CDU von einer Werbeagentur erstellte Wahlplakat. Dieses Plakat besteht nicht nur aus dem Bild, sondern auch aus Text und einer grafischen Gestaltung.
Ich würde einfach mal vermuten, dass es sich selbst beim Entfernen aller Grafikelemente drum herum immer noch um eine Verfremdung des Plakats und nicht des Fotos handelt. Aber gut, darüber kann man sicher streiten…
Allerdings ist Udo Vetter auch der Ansicht, dass es vollkommen irrelevant ist, da die durch die CDU gewährten Nutzungsbedingungen sehr freizügig sind:
Alle Bilder auf www.bilder.cdu.de können für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises (Foto: www.bilder.cdu.de) sowie des Fotografen (soweit genannt) kostenlos verwendet werden.
Naja, glücklicherweise hat sich netzpolitik.org auch nicht beirren lassen und besonnen mit kompetenten Ansprechpartnern gesprochen und beschlossen, es zur Not auf einen Kampf ankommen zu lassen. Ich stimme ihnen auch vollkommen zu, dass Wahlplakat-Remixe u.ä. insbesondere im Wahlkampf grundsätzlich legal sein sollten (außer natürlich es handelt sich um strafrechtliche Veränderungen).
Auf der einen Seite finde ich es natürlich gut, dass die Fotografin doch keine rechtlichen Schritte einleiten möchte. Es erspart allen viel Ärger, aber auf der anderen Seite wäre eine gerichtliche Klärung gar nicht so schlecht gewesen. Die gute Frage zum Beispiel ist, ob dies in “privateren” Blogs ebenso zugelassen ist, oder nicht. Die Nutzungsbedingungen der CDU sagen ja etwas von “redaktionellen Zwecken”.
Und noch eine gute Frage bleibt. Was passiert nach dem 31.12.2009? Schließlich steht bei der CDU noch:
Die Nutzung ist bis zum 31.12.2009 honorarfrei. Danach tritt die Honorarpflicht zugunsten der jeweiligen Agentur/des jeweiligen Fotografen gemäß deren AGBs in Kraft.
PS: Ach ja, die #zensursula Variante finde ich auch toll:
